09 May 2026, 14:28

6.000 Euro Strafe für nicht angemeldete Discobeschäftigte in Regensburg

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter, der neben einer anderen Person vor einer bergigen, von Bäumen gesäumten Kulisse steht, mit der Aufschrift "Was unser freier Handel bedeutet - Britischer Granitarbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit."

6.000 Euro Strafe für nicht angemeldete Discobeschäftigte in Regensburg

Ein ehemaliger Discobesitzer aus Regensburg wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil er Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte. Der Fall begann nach einem anonymen Hinweis, der die Behörden auf mögliche Verstöße gegen die Meldepflicht bei Schwarzarbeit aufmerksam machte. Die Ermittlungen ergaben, dass Angestellte monatelang ohne offizielle Anmeldung gearbeitet hatten.

Bereits ab November 2022 hatte die Disco mit nicht gemeldeten Beschäftigten operiert. Dennoch wurden die Arbeiter erst im Januar 2023 offiziell bei der Sozialversicherung angemeldet – die Eintragungen wurden rückwirkend vorgenommen. Mehrere Mitarbeiter bestätigten, bereits vor ihrer offiziellen Registrierung tätig gewesen zu sein.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die Ermittlungen führte das Hauptzollamt Regensburg. Die Behörden stellten fest, dass durch die Verzögerung Sozialabgaben in Höhe von 8.546 Euro nicht abgeführt worden waren. Gerhard Pylipp, Leiter der FKS Regensburg, betonte die schweren Folgen solcher Verstöße.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro. Neben der Geldbuße von 6.000 Euro muss der ehemalige Besitzer nun auch die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe nachzahlen.

Die Strafe und die Rückzahlungsanordnung folgen auf eine gründliche Untersuchung, die durch eine anonyme Anzeige ausgelöst wurde. Der Fall zeigt die finanziellen und rechtlichen Risiken auf, die mit der Nichteinhaltung von Meldepflichten im Arbeitsverhältnis verbunden sind. Der ehemalige Discobesitzer ist nun verpflichtet, sowohl die Strafe als auch die ausstehenden Beiträge zu begleichen.

Quelle