Augsburgs Römermuseum bekommt 30 Millionen Euro vom Freistaat Bayern
Cathrin BlümelGrüne Ampel: Bayern stellt 30 Millionen Euro für Römisches Museum bereit - Augsburgs Römermuseum bekommt 30 Millionen Euro vom Freistaat Bayern
Augsburgs lange erwartetes Römermuseum nimmt Gestalt an
Nach einer bedeutenden Finanzzusage der bayerischen Staatsregierung kommt das seit langem geplante Römermuseum in Augsburg endlich voran. Die Stadt, eine der ältesten Deutschlands, war einst eine der wichtigsten römischen Siedlungen nördlich der Alpen. Die Pläne für die neue Einrichtung werden seit Jahren diskutiert – die geschätzten Kosten belaufen sich mittlerweile auf rund 60 Millionen Euro.
Das Projekt erhielt neuen Schwung, nachdem München zugesagt hatte, die Hälfte der Ausgaben zu übernehmen. Die bayerische Landesregierung stellt einen Zuschuss von 30 Millionen Euro bereit und überträgt zudem ein landeseigenes Grundstück – den ehemaligen Gefängniskomplex in der Karmelitengasse – als Baufläche. Dort soll das Museum entstehen, das Augsburgs römisches Erbe präsentieren wird.
Das letzte Römermuseum der Stadt musste 2012 wegen baulicher Mängel schließen. Seither setzen sich Verantwortliche für einen Neubau ein. Das neue Museum wird an die Landesausstellung "Römisches Bayern" angebunden, die von der Archäologischen Staatsammlung München kuratiert wird.
Augsburg wurde von Kaiser Augustus gegründet und zählt bis heute zu den bedeutendsten historischen Stätten Deutschlands. Bundesweit gibt es mindestens zehn weitere große römische Museen und Ausgrabungsstätten nördlich der Alpen, darunter das Römisch-Germanische Museum in Köln und das Museum und Park Kalkriese bei Osnabrück.
Bei Zustimmung des Stadtrats könnte das Museum bis 2033 seine Türen öffnen.
Mit der Finanzierungszusage rückt Augsburg der Wiederbelebung seiner römischen Schau einen großen Schritt näher. Das Museum wird Teil eines Netzwerks ähnlicher Einrichtungen in ganz Deutschland sein. Seine Fertigstellung hängt jedoch von den finalen Genehmigungen und der weiteren Unterstützung von Land und Kommune ab.






