Bayern führt 2026 den Wasserpfennig für Grundwasserentnahmen ein
Bayern führt ab Juli 2026 Abgabe auf Grundwasserentnahme ein
Ab Juli 2026 erhebt Bayern eine neue Abgabe auf die Entnahme von Grundwasser, den sogenannten Wasserpfennig. Die Einnahmen daraus sollen landesweit Projekte zum Schutz des Wassers finanzieren. Die Entscheidung folgt jüngsten Änderungen des Bayerischen Wassergesetzes, die der Ministerrat im Juli gebilligt hat.
Das Konzept eines Wasserpfennigs ist in Deutschland nicht neu. Baden-Württemberg führte ihn bereits 1988 ein, Berlin und Hamburg zogen ein Jahr später nach. Sachsen-Anhalt übernahm die Abgabe 2011 – ein Beleg für den langjährigen Ansatz, Umweltschutzmaßnahmen auf diese Weise zu finanzieren.
Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland. In Bayern wird sie für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gelten, die Grundwasser fördern. Die Einnahmen fließen direkt in den Schutz der Wasserqualität und eine nachhaltigere Bewirtschaftung der Ressourcen.
Mit dem Beschluss des Kabinetts im Juli vollzieht Bayern eine Wende in seiner Wasserpolitik. Bisher hatte das Land – anders als mehrere andere Bundesländer – auf eine solche Abgabe verzichtet. Der Schritt steht im Einklang mit den übergeordneten Bemühungen, Wasserknappheit und Verschmutzungsrisiken zu begegnen.
Ab Mitte 2026 zahlen Unternehmen und Behörden in Bayern den Wasserpfennig bei der Entnahme von Grundwasser. Die Mittel sollen Schutzprogramme und Infrastrukturmodernisierungen finanzieren. Damit reiht sich Bayern in die Gruppe der Bundesländer ein, die bereits ähnliche Abgaben erheben, um die Wasservorräte zu bewahren.






