08 May 2026, 18:26

dbb warnt vor verfassungswidriger Beamten-Gehaltsreform von Dobrindt

Grundrisszeichnung des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierter Layout- und Textbeschreibung.

dbb warnt vor verfassungswidriger Beamten-Gehaltsreform von Dobrindt

Der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) hat schwere Bedenken gegen die geplante Gehaltsreform für Bundesbedienstete erhoben. Zwar unterstützt die Organisation einige der vorgesehenen Änderungen, warnt jedoch, dass zentrale Teile des Gesetzentwurfs gegen verfassungsrechtliche Vorgaben verstoßen könnten.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Einstiegsgehälter für neue Beamte erhöhen, indem sie direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Doch der dbb besteht darauf, dass der aktuelle Entwurf gravierende Mängel aufweist, die vor einer Weiterverfolgung behoben werden müssen.

Der Gesetzentwurf sieht eine umstrittene Neuregelung bei der Gehaltsberechnung vor. Statt wie bisher von einem Alleinverdiener auszugehen, wird künftig ein fiktives Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro pro Jahr berücksichtigt. Kritiker monieren, dass diese Änderung Beschäftigte für Umstände bestraft, auf die sie keinen Einfluss haben.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Gehaltslücke zwischen höheren Beamten der B-Besoldungsgruppe. Nach Dobrindts Plan würde der Unterschied zwischen den Stufen B3 und B4 auf nur noch 1,6 Prozent schrumpfen. Der dbb warnt, dass dies gegen die verfassungsrechtliche "Differenzierungsregel" verstößt, die Mindestabstände zwischen den Besoldungsstufen vorsieht, um Verantwortung und Rang angemessen abzubilden.

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Zudem kritisiert der Verband die ungleiche Behandlung zwischen den Besoldungsgruppen. Spitzenbeamte der B-Gruppe würden im Vergleich zu Beschäftigten der A-Gruppe geringere Gehaltserhöhungen erhalten. Auf Nachfrage zu diesen Disparitäten lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme ab.

Die dbb-Vertreter betonen, dass die Reform zwei zentrale Verfassungsgrundsätze einhalten muss: das Leistungsprinzip und die Differenzierungsregel. Zwar begrüßen sie Bestrebungen, die Besoldungsstrukturen zu modernisieren, fordern aber eine vollständige Überprüfung der Anpassungen in der B-Gruppe, bevor der Entwurf weiterverfolgt wird.

Die Einwände des dbb setzen die Bundesregierung unter Druck, den Gesetzentwurf nachzubessern. Ohne Änderungen könnten die geplante 1,6-Prozent-Lücke zwischen B3 und B4 sowie die Berücksichtigung des fiktiven Partnereinkommens rechtliche Herausforderungen nach sich ziehen.

Der Verband hat zu dringenden Gesprächen aufgerufen, um sicherzustellen, dass die endgültige Fassung verfassungskonform ist. Bis dahin bleibt die Zukunft der Reform ungewiss.

Quelle