Deutsche Bauern zwischen EU-Streit und neuen Agrarregeln: Wer profitiert wirklich?
Hermann KreuselDeutsche Bauern zwischen EU-Streit und neuen Agrarregeln: Wer profitiert wirklich?
Deutsche Landwirte sehen sich mit einer Mischung aus regulatorischen Änderungen und anhaltenden Streitigkeiten über die EU-Agrarpolitik konfrontiert. Kürzlich getroffene Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern haben die Vorschriften zu Grünland, Fruchtfolgen und Düngemitteleinsatz angepasst, während die Meinungsverschiedenheiten über Tierhaltungssubventionen und Entwaldungsregeln weiterbestehen. Neun Bundesländer haben gegen die jüngsten EU-Vorschläge sogar offiziell Widerspruch eingelegt – mit der Begründung, diese belasteten größere Betriebe unangemessen.
Am 29. Oktober 2025 richteten neun deutsche Bundesländer – darunter Sachsen – einen Brief an EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall. Darin kritisierten sie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), insbesondere die Entscheidung, die Umsetzung nur für Klein- und Kleinstunternehmen zu verschieben. Mittelständische und große Betriebe müssten demnach weiterhin denselben bürokratischen Anforderungen gerecht werden, ohne Entlastung zu erfahren.
Unterdessen haben Bund und Länder mehrere zentrale Anpassungen der Agrarregeln finalisiert. Landwirte müssen dauerhaftes Grünland oder Kleegrasflächen künftig nicht mehr umbrechen, sofern diese bis zum 1. Januar 2026 als Ackerland registriert waren. Zudem wurde ein Stichtag für die Umwandlung von Grünland festgelegt, was klarere Richtlinien für die Flächennutzung schafft.
Bei den Anforderungen an die Anbaudiversifizierung (GLÖZ 7) werden Betriebe unter 30 Hektar rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 von Kontrollen und Sanktionen befreit. Ökobetriebe sind bereits seit Jahresbeginn von mehreren GLÖZ-Standards – darunter 1, 3, 4, 5, 6 und 7 – ausgenommen. Zudem wurde die Umstellungsfrist für bestimmte landwirtschaftliche Praktiken von fünf auf sieben Jahre verlängert, ebenfalls rückwirkend ab diesem Datum.
Im Bereich Schädlingsbekämpfung darf Brachland (GLÖZ 6) nun zur Bekämpfung von Schädlingen wie der Schilf-Glasflügelzikade genutzt werden, ohne dass Landwirte zusätzlichen Papierkram einreichen müssen. Eine hochrangige Arbeitsgruppe erarbeitet zudem eine Düngemittelstrategie, die auf der Herbsttagung der Agrarministerkonferenz Ende September vorgestellt werden soll. Ziel ist es, den Landwirten vor Beginn der Düngeperiode 2027 Rechtssicherheit zu geben.
Nicht alle Vorhaben konnten sich jedoch durchsetzen. Der Plan Niedersachsens für eine freiwillige Milchmengenreduzierung – ohne Ausgleichszahlungen – scheiterte an der fehlenden Mehrheit. Auch bei den Subventionen für Stallmodernisierungen bleiben die Fronten verhart; eine Einigung über die Finanzierung von Tierschutzmaßnahmen ist nicht in Sicht.
Die jüngsten Änderungen zielen darauf ab, die bürokratische Belastung kleinerer Betriebe zu verringern und gleichzeitig den Pflanzenschutz sowie die Düngeregeln zu optimieren. Dennoch zeigen die Spannungen mit der EU bei den Entwaldungsvorschriften und die ungelösten Debatten über Tierhaltungssubventionen, dass weiterhin Herausforderungen bestehen. Die neuen Maßnahmen treten schrittweise in Kraft – einige Anpassungen gelten bereits, andere harren noch der weiteren Abstimmung.






