Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Cathrin BlümelGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit mit Stefan Gelbhaar teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen – trotz früherer Kontroversen um unsubstantiierte #MeToo-Vorwürfe. Der Fall hatte nachhaltige Folgen für Gelbhaars politische Karriere.
Der Konflikt begann, als Schedlich dem Rundfunksender RBB eine eidesstattliche Versicherung mit Aussagen über Gelbhaar vorlegte. Viele der #MeToo-Vorwürfe gegen ihn wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück.
Das Oberlandesgericht Hamburg kam zu dem Schluss, dass Teile des Streits auf widersprüchliche Darstellungen zurückgingen. Zwar wurden einige Vorwürfe fallen gelassen, doch das Gericht gestattete Schedlich, bestimmte Passagen aus ihrer Versicherung zu wiederholen. Der Rechtsstreit trug dazu bei, dass Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl verlor. Er schied daraufhin Anfang 2025 aus dem Parlament aus.
Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar und ermöglicht es ihr, an bestimmten Aussagen festzuhalten – trotz der übergeordneten Kontroverse. Gelbhaars Rückzug aus der Politik folgte auf den Verlust seiner Nominierung und die Folgen der Vorwürfe. Der Fall verdeutlicht die Komplexität von Streitfällen, in denen eidesstattliche Erklärungen und öffentliche Anschuldigungen eine Rolle spielen.






