08 June 2026, 20:21

Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um Parkinson-Vorwürfe

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Gericht stoppt Linkspartei: AfD-Abgeordnete gewinnen Streit um Parkinson-Vorwürfe

Ein Rechtsstreit zwischen der Linkspartei und AfD-Abgeordneten in Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Stufe erreicht. Das Oberlandesgericht Rostock hat zwei Kreisverbänden der Linkspartei untersagt, Teile einer umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe, wonach AfD-Politiker im Landtag die Parkinson-Symptome eines Abgeordneten verspottet haben sollen.

Der Konflikt begann im April 2025, als der Linken-Politiker Dirk Bruhn AfD-Mitgliedern vorwarf, seine Parkinson-Erkrankung nachgeahmt zu haben. Die Linkspartei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der der Vorwurf wiederholt wurde. Dreizehn AfD-Abgeordnete erwirkten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung bestimmter Passagen.

Ein früherer Antrag, die gesamte Pressemitteilung zu blockieren, war vom Landgericht Rostock nur teilweise stattgegeben worden. Das Gericht erkannte zwar an, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, urteilte jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen. Das jüngste Urteil kam jedoch zu dem Schluss, dass die Linkspartei ihre Behauptungen nicht beweisen konnte.

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Die Richter äußerten Skepsis angesichts fehlender Zeugen und Widersprüche in der Schilderung der Linkspartei. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete die Entscheidung als Bestätigung, während der Abgeordnete Thore Stein der Linkspartei vorwarf, wissentlich falsche Anschuldigungen zu verbreiten, um Reputationen zu schädigen.

Das Oberlandesgericht gelangte zu der Auffassung, dass die umstrittenen Äußerungen unrechtmäßig in die persönlichen Rechte der AfD-Abgeordneten eingriffen. Es stellte fest, dass die Linkspartei ihre Behauptung, die Politiker hätten Bruhns Zustand verspottet, nicht hinreichend belegen konnte.

Das Urteil verbietet der Linkspartei, die strittigen Passagen der Pressemitteilung zu wiederholen. Gleichzeitig unterstreicht es die rechtlichen Grenzen politischer Äußerungen, sobald es um unbelegte persönliche Vorwürfe geht. Die betroffenen AfD-Abgeordneten begrüßten die Entscheidung als Schutz ihrer Rechte.

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