Hubigs Reform: Gewalttäter sollen von Kindern ferngehalten werden können
Cathrin BlümelHubigs Reform: Gewalttäter sollen von Kindern ferngehalten werden können
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Maßnahmen zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt vorgeschlagen. Dem Entwurf zufolge könnten gewalttätige Eltern von ihren Kindern ferngehalten werden, wenn ihr Verhalten die Sicherheit des anderen Elternteils gefährdet. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Umgangsrechte nicht länger als Instrument zur weiteren Bedrohung von Betroffenen zuzulassen.
Der Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Reform des Familienrechts, wie Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Familiengerichte sollen künftig die Möglichkeit erhalten, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen. Richter könnten solche Beschränkungen verhängen, wenn die Gewalt das körperliche Wohlbefinden des Opfers bedroht.
In weniger schweren Fällen könnten auch Alternativen wie begleitete Umgangsregelungen in Betracht gezogen werden. Das Justizministerium betont, dass es keine pauschalen Verbote geben werde. Stattdessen soll jeder Einzelfall individuell geprüft werden, um eine faire Lösung zu gewährleisten.
Der Entwurf zielt darauf ab, bestehende Regelungen zu stärken, die Gerichte verpflichten, häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen. Ziel ist es, zu verhindern, dass gewalttätige Eltern Umgangsrechte nutzen, um den anderen Elternteil weiter zu schikanieren oder zu schädigen. Die Reform soll zudem ein sicheres Umfeld für die Entwicklung von Kindern schaffen.
Falls die Änderungen verabschiedet werden, stünden Familiengerichten mehr Instrumente zur Verfügung, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Die Maßnahmen würden Richtern ermöglichen, den Zugang gewalttätiger Eltern zu ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu entziehen, wenn dies erforderlich ist. Der Vorschlag des Justizministeriums wird nun weiter beraten und geprüft.






