Landshut startet zweite Bürgerbeteiligung zum aktualisierten Regionalplan
Hermann KreuselLandshut startet zweite Bürgerbeteiligung zum aktualisierten Regionalplan
Regionaler Planungsverband Landshut startet zweite öffentliche Anhörung zu Änderungen des Regionalplans Landshut
Der Regionaler Planungsverband Landshut hat eine zweite öffentliche Konsultation zu den Aktualisierungen des Regionalplans Landshut eingeleitet. Der Prozess begann am 24. Oktober 2025, wobei zentrale Änderungen in den Bereichen Energie- und Umweltpolitik vorgeschlagen werden. Bürgerinnen, Bürger sowie Interessenvertreter haben nun die Möglichkeit, den Entwurf der Änderungen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen.
Im Mittelpunkt der Anhörung stehen Überarbeitungen in zwei zentralen Kapiteln des Regionalplans. In Kapitel B VI Energie werden neue Vorranggebiete für den Ausbau von Windkraftanlagen ausgewiesen. Auch Anpassungen in Kapitel B I Natur und Landschaft sind Teil der geplanten Änderungen.
Sämtliche relevanten Unterlagen – darunter der Änderungsentwurf, dessen Begründung sowie eine Umweltverträglichkeitsprüfung – liegen zur Einsichtnahme aus. Physische Exemplare können bei der Kreisverwaltungsbehörde eingesehen werden, digitale Versionen sind auf den Webseiten des Regionalen Planungsverbands Landshut und der Regierung von Niederbayern abrufbar. Die Auslegungsfrist läuft vom 10. November 2025 bis zum 30. Dezember 2025.
Stellungnahmen können schriftlich oder elektronisch bis zum Ende der Konsultation am 30. Dezember 2025 eingereicht werden. Kommentare sind zu richten an den Regionalen Planungsverband Landshut, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, oder per E-Mail an [email protected]. Nach Fristablauf eingehende Beiträge werden nur berücksichtigt, sofern sie spezifische privatrechtliche Ansprüche betreffen.
Die im Rahmen der Anhörung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutzerklärung des Verbands verarbeitet.
Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 30. Dezember 2025 Zeit, die vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dazu Feedback zu geben. Alle fristgerechten Eingaben fließen in den abschließenden Entscheidungsprozess ein. Der überarbeitete Regionalplan wird anschließend die Ergebnisse dieser Beteiligungsphase widerspiegeln.






