22 March 2026, 10:26

Mütterrente III: Reform gleicht Rentenungerechtigkeiten für Eltern aus

Schwarz-weiß-Foto von zwei Kindern, die neben einem Baby in einer Wiege stehen, mit einem Geb├Ąude und einer Pflanze im Hintergrund und Text unten.

Mütterrente III: Reform gleicht Rentenungerechtigkeiten für Eltern aus

Mütterrente III: Große Reform soll Ungleichheiten bei der Rentenberechnung für Eltern ausgleichen

Das deutsche Mütterrente-Programm steht vor einer umfassenden Aktualisierung mit der Einführung der Mütterrente III. Ziel der Reform ist es, langjährige Ungerechtigkeiten bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rentenberechnung zu beheben. Nach Schätzungen von Behörden werden die Änderungen, sobald sie vollständig umgesetzt sind, jährlich rund fünf Milliarden Euro kosten.

Die Mütterrente gewährt Rentenansprüche an Eltern, die für die Erziehung ihrer Kinder berufliche Auszeiten genommen haben. Aktuell erhalten Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern pro Kind 2,5 Entgeltpunkte, während Eltern von Kindern, die 1992 oder später geboren wurden, drei Jahre angerechnet bekommen. Diese Differenz führt zu unterschiedlichen Rentenhöhen – je nachdem, wann die Kinder zur Welt kamen.

Eltern mit zwei vor 1992 geborenen Kindern erhalten derzeit monatlich 203,95 Euro an Rentenansprüchen. Bei einem Kind vor und einem nach 1992 sind es 224,35 Euro, während Eltern mit zwei nach 1992 geborenen Kindern 244,74 Euro erhalten. Die Reform sieht vor, dass für vor 1992 geborene Kinder 0,5 Entgeltpunkte pro Kind hinzukommen, sodass sich ihre Ansprüche denen späterer Geburtsjahrgänge annähern.

Die Neuregelung soll voraussichtlich 2027 in Kraft treten, wobei die Auszahlungen erst ab 2028 beginnen könnten. Wie viele Eltern genau betroffen sein werden, ist noch unklar – die Änderungen gelten jedoch sowohl für Neu- als auch für Bestandsrentner. Ohne diese Anpassungen würde das ärmste Fünftel der Rentnerinnen ein 8-prozentiges Einkommensminus hinnehmen müssen, und ihr Armutsrisiko stiege um über 14 Prozent.

Die Rentenansprüche berechnen sich aus der Multiplikation der Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert, der im Juli 2024 bei 40,79 Euro liegt. Die Reform spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Altersarmut – insbesondere für Frauen und Mütter mit drei oder mehr Kindern.

Mit Mütterrente III sollen die Lücken in der Rentenanerkennung für Eltern vor 1992 geborener Kinder geschlossen werden. Die jährlichen Kosten der Reform werden auf fünf Milliarden Euro geschätzt, wobei die Auszahlungen voraussichtlich 2028 beginnen. Die Änderungen zielen darauf ab, Müttern im Ruhestand eine fairere finanzielle Absicherung zu bieten.

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