10 May 2026, 22:24

Warum Hindenburgs Flaggen-Dekret 1926 die Weimarer Republik weiter spaltete

Deutsches Flagge mit drei horizontalen Streifen in Rot, Gelb und Weiß, mit einem schwarzen Doppeladler in der Mitte mit ausgebreiteten Flügeln und erhobenem Kopf.

Warum Hindenburgs Flaggen-Dekret 1926 die Weimarer Republik weiter spaltete

Der Flaggenstreit im Weimarer Deutschland erreichte 1926 einen neuen Höhepunkt. Jahrelang hatten politische Gräben die Nationalfarben zu einem Zankapfel gemacht. Am 5. Mai jenes Jahres erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg ein Dekret, das den Konflikt beilegen sollte – doch es befriedigte keine der beiden Seiten.

Die Auseinandersetzung um die deutsche Flagge hatte bereits in den Umbruchsjahren 1918/19 begonnen. Die Linke, darunter die Spartakisten und später die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), setzte sich für Rot als Nationalfarbe ein. Die Rechte hingegen unterstützte entweder Schwarz-Rot-Gold – die Farben der Revolution von 1848 – oder die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Bis zur Reichspräsidentenwahl 1925 hatten sich die Lager verfestigt: Ein „Schwarz-Rot-Gold-Volksblock“ stand einem „Schwarz-Weiß-Rot-Reichsblock“ gegenüber.

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Die Spannungen durchdrangen den Alltag. Schüler gerieten wegen der Flaggen aneinander, Kirchen hissten rivalisierende Farben auf ihren Türmen, und selbst Badende stritten über die Dekoration ihrer Sandburgen. Edwin Redslob, der „Reichskunstwart“, sollte eine einheitliche Flagge entwerfen, fand jedoch keinen Kompromiss.

Nach Hindenburgs Wahlsieg sah die Rechte eine Chance, ihre bevorzugten Farben durchzusetzen. Seine Regierung erließ die Zweite Flaggenverordnung, die deutsche Vertretungen außerhalb Europas verpflichtete, sowohl die schwarz-rot-goldene Nationalflagge als auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge zu hissen. Der Schritt war kalkuliert – er sollte die Linke und die Mitte provozieren, sich vollständig zu Schwarz-Rot-Gold zu bekennen.

Hindenburg versuchte, die Krise mit einem offenen Brief zu entschärfen und rief zu einer verfassungsmäßigen Lösung auf. Doch die Verordnung erfüllte die Forderungen der Rechten nicht, und Reichskanzler Hans Luther sah sich zwischen verärgerten Lagern gefangen.

Das Dekret trug wenig zur Beilegung des Streits bei. Diplomatische Vertretungen im Ausland hissten nun zwei Flaggen, doch im Inland blieben die Spannungen bestehen. Die Flaggenfrage blieb ungelöst – ein sichtbares Symbol für die tieferen politischen Spaltungen Deutschlands.

Quelle