21 March 2026, 20:25

Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung

Schwarz-weißes Rentenzertifikat mit einem Mannsgesicht, Text 'brevet de pension' und einem Logo.

Witwe muss 60.000 Euro Rente zurückzahlen – nach 20 Jahren Überzahlung

Eine Witwe in Hessen muss mehr als 60.000 Euro zurückzahlen, nachdem sie über zwei Jahrzehnte hinweg zu hohe Rentenbezüge erhalten hatte. Die Deutsche Rentenversicherung forderte das Geld zurück und wirft der Frau vor, ihr Einkommen nicht korrekt gemeldet zu haben. Der Fall wurde nun vom Bundessozialgericht, dem höchsten Sozialgericht des Landes, bestätigt.

Die Überzahlungen begannen 1999, als die Witwe neben ihrer bestehenden Witwenrente zusätzlich ihre Altersrente bezog. Nach den Vorschriften müssen beide Leistungen gegengerechnet werden, doch dies unterblieb 20 Jahre lang. Der Fehler fiel erst 2019 auf, nachdem die Rentenversicherung eine automatisierte Datenprüfung durchgeführt hatte.

Die Frau argumentierte, beide Renten stammten vom selben Träger und sie habe ihre Witwenbezüge bei der Beantragung der Altersrente offenlegt. Das Hessische Landessozialgericht entschied jedoch gegen sie und urteilte, sie habe durch die Vernachlässigung ihrer Meldepflichten "grobe Fahrlässigkeit" gezeigt. Das Gericht verpflichtete sie zur vollständigen Rückzahlung von 60.177,15 Euro.

Das Bundessozialgericht bestätigte später das Urteil und stellte klar, dass auch nach langen Zeiträumen zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden können, wenn die falschen Zahlungen zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch andauerten. Als Folge des Falls werden Witwenrenten in ganz Deutschland ab Dezember dieses Jahres gekürzt.

Trotz der langen Verzögerung bei der Aufdeckung muss die Witwe nun den vollen Betrag zurückzahlen. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für die Rückforderung überzahlter Renten – selbst nach vielen Jahren. Ab Dezember treten bundesweit Anpassungen bei den Witwenrenten in Kraft.

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