23-Jähriger flüchtet mit Kleinkind nach gescheiterter Hochzeit aus Standesamt
Aysel Mitschke23-Jähriger flüchtet mit Kleinkind nach gescheiterter Hochzeit aus Standesamt
23-Jähriger flieht mit Kleinkind aus Standesamt in Lauf an der Pegnitz
Am Donnerstagnachmittag (19. März 2026) floh ein 23-jähriger Mann mit einem Kleinkind aus dem Standesamt in Lauf an der Pegnitz. Der Vorfall ereignete sich während eines gescheiterten Versuchs, seine Eheschließung zu vollziehen, die aufgrund von Problemen mit den aufenthaltsrechtlichen Unterlagen gestoppt worden war. Die Behörden leiteten umgehend eine Fahndung ein, betonten später jedoch, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe.
Der Mann war ins Standesamt gekommen, um seine 19-jährige deutsche Verlobte zu heiraten, die von ihrem Kind begleitet wurde. Die Beamten konnten die Trauung jedoch nicht durchführen, da die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Nachweise fehlten. Als türkischer Staatsbürger hätte er einen gültigen Reisepass, eine Ehefähigkeitsbescheinigung sowie – falls zutreffend – eine Aufenthaltsgestattung (Aufenthaltsbewilligung für Asylsuchende) vorlegen müssen. Solche Prüfungen ziehen sich oft hin, da ausländische Behörden die Dokumente verifizieren müssen.
Als die Polizei über die Situation informiert wurde, brachte der Mann das Kleinkind in einen Wartebereich, bevor er das Gebäude verließ. Die Beamten reagierten sofort, setzten mehrere Streifenwagen und einen Hubschrauber der bayerischen Bereitschaftspolizei ein, um ihn ausfindig zu machen. Die Suche endete kurz nach ihrem Beginn, als das Kind wohlbehalten bei einem Angehörigen gefunden wurde.
Der 23-Jährige bleibt weiterhin verschwunden, doch die Ermittler schlossen eine akute Gefahr für die Bevölkerung aus. Die Kriminalpolizei in Schwabach übernimmt nun die weiteren Ermittlungen zu den Umständen seiner Flucht.
Die schnelle Auffindung des Kleinkinds löste Erleichterung aus, während der Verbleib des Mannes weiterhin unklar ist. Die Polizei prüft weiterhin den Fall, insbesondere die Vorgänge im Standesamt und die ungelösten Papiere, die den Vorfall ausgelöst hatten. Bisher wurden keine weiteren öffentlichen Warnungen herausgegeben.






