Bauunternehmer aus Landshut wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt
Cathrin BlümelBauunternehmer aus Landshut wegen Lohnbetrugs und illegaler Beschäftigung verurteilt
Ein 47-jähriger Geschäftsführer aus dem Landkreis Landshut ist wegen Vorenthaltens von Löhnen und Veruntreuung von Sozialabgaben verurteilt worden. Das Landgericht Landshut verhängte eine achtmonatige Bewährungsstrafe wegen mehrfacher Straftaten. Im Mittelpunkt des Falls stand die illegale Beschäftigung von vier Arbeitern auf einer privaten Baustelle über einen Zeitraum von zehn Monaten.
Die Ermittlungen begannen, nachdem eine Polizeikontrolle einen der Arbeiter am Steuer eines Firmenfahrzeugs entdeckt hatte. Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut deckten daraufhin weitere Unregelmäßigkeiten auf. Der Angeklagte hatte vier Arbeiter aus Südosteuropa ohne Anmeldung beschäftigt und die fälligen Abgaben nicht entrichtet.
Die vorenthaltenen Sozialbeiträge beliefen sich auf über 28.215 Euro und umfassten Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zudem erhielt der Mann Lohnzahlungen von derselben Baufirma, bei der die Ermittlungen begonnen hatten. Er wurde außerdem in drei Fällen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt für schuldig befunden, da drei der Arbeiter über keine gültigen Arbeitserlaubnisse verfügten.
Der Verurteilte ermöglichte ihren illegalen Aufenthalt, indem er sie trotz fehlender Papiere weiterbeschäftigte.
Das Gericht verhängte eine achtmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Hauptzollamt Landshut stellt für Presseanfragen die Kontaktdaten 0871-806-1031 oder [email protected] zur Verfügung. Separate Informationsveranstaltungen, die sogenannten Zollinfotage, finden am 26. April 2025 in Altdorf und am 10. Mai 2025 in Passau statt.






