Bayern blockt Berliner Enteignungspläne für Wohnungsunternehmen ab
Die bayerische Landesregierung hat sich entschieden gegen die Pläne Berlins gestellt, große Wohnungsunternehmen zu enteignen. Der Staatsministerrat brachte eine Bundesratsinitiative auf den Weg, um das Vorhaben zu blockieren – mit der Begründung, es verletze das Eigentumsrecht und gefährde private Investitionen in den Wohnungsbau.
Im März hatte die Berliner Regierungscoalition ein Gesetz verabschiedet, das die Überführung von Vermögenswerten in öffentliches Eigentum ermöglicht. Allerdings schloss sie darin explizit die Enteignung großer Wohnungsvermieter aus. Dies folgte auf ein Referendum im Jahr 2021, bei dem sich mehr als 59 Prozent der Berliner Wähler für die Vergesellschaftung von Unternehmen aussprachen, die über 3.000 Wohnungen besitzen.
Die bayerische CSU lehnt die Pläne scharf ab. Florian Herrmann kündigte an, der Freistaat werde notfalls gegen jede Enteignung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Die Partei hält die vorgeschlagene Entschädigung – 40 bis 60 Prozent des Marktwerts – für verfassungswidrig und warnt vor möglichen Turbulenzen an den Finanzmärkten.
Auch Kai Wegner, Berlins regierender Bürgermeister und CDU-Kandidat, weist die Enteignungspläne zurück. Angesichts der Landtagswahl am 20. September hat sich das Thema zu einem zentralen Wahlkampfthema entwickelt.
Bayern bleibt bereit, gegen die Berliner Vorhaben rechtlich vorzugehen. Der Streit dreht sich um Eigentumsrechte, wirtschaftliche Grundsätze und die möglichen Folgen für Investitionen in den Wohnungsmarkt. Das Ergebnis könnte bundesweit Auswirkungen auf die Wohnungsbaupolitik haben.






