BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo nach 14 Jahren reparieren
Aysel MitschkeBGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Silo nach 14 Jahren reparieren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Silo endet mit Grundsatzurteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem langjährigen Rechtsstreit um einen fehlerhaften Überfahrsilo ein endgültiges Urteil gefällt: Ein Bauunternehmen muss sämtliche Mängel an dem 2010 für einen Landwirt errichteten Silo vollständig beheben. Der Fall begann, als kurz nach der Fertigstellung Risse im Bauwerk auftraten und jahrelange Gerichtsverfahren nach sich zogen.
Der Landwirt hatte den Silo im September 2010 in Auftrag gegeben, doch bereits wenig später bildeten sich Risse. 2013 bestätigte ein selbstständiges Beweisverfahren die Mängel. Zwei Jahre später forderte der Landwirt 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten.
Das Landgericht Ansbach gab dem Landwirt zunächst in vollem Umfang recht und sprach ihm die geforderte Summe zu. Das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die Zahlung später jedoch um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld.
Der BGH hob dieses Urteil auf und entschied, dass das Bauunternehmen die Mängel unabhängig vom Alter des Silos oder dessen Zustand nach der Sanierung vollständig zu beseitigen habe. Zudem bestätigte das Gericht den Anspruch des Landwirts auf einen mangelfreien Silo, wie ursprünglich vertraglich zugesichert.
Obwohl der BGH keine konkreten Leitsätze zu Haftungsregeln in ähnlichen Fällen aufstellte, stärken verwandte Urteile die Rechte von Auftraggebern in Baumängelstreitigkeiten.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun den vertraglich zugesicherten, fehlerfreien Silo. Das Bauunternehmen muss sämtliche Reparaturkosten tragen – ein klares Signal für künftige vergleichbare Konflikte. Damit endet der Rechtsstreit nach mehr als einem Jahrzehnt.






