Bremens Bürgerschaft prüft intransparente Entlassungen von Staatsräten seit 2015
Hermann KreuselBremens Bürgerschaft prüft intransparente Entlassungen von Staatsräten seit 2015
Bremens Bürgerschaft setzt Untersuchungsausschuss ein
Im November 2025 richtete die Bremische Bürgerschaft einen Untersuchungsausschuss ein, um die Entlassungen von Staatlichen Räten in den vergangenen elf Jahren zu prüfen. Den Anstoß gaben Vorwürfe intransparenter Verfahren, darunter Behauptungen über gelöschte Nachrichten und fehlende Akten.
Der Ausschuss kam am Dienstag, dem 3. Februar 2026, erneut zusammen, um Fälle zu untersuchen, in denen Entlassungen ohne ausreichende Transparenz erfolgten. Zeugenaussagen zufolge hatte der Senat in mindestens einem Fall nicht alle relevanten Unterlagen vorgelegt.
Im März 2022 war die Staatsrätin Regine Komoss nach nur einem Monat im Amt in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden. Über ein Jahr lang bezog sie weiterhin ihr Gehalt, während auf eine neue Position gewartet wurde. Beamte der Finanzbehörde hatten sich offiziell gegen die Zusicherung einer erneuten Verwendung ausgesprochen – dieser Widerspruch fehlte jedoch in den eingereichten Akten.
Verdacht erregten zudem fünf gelöschte Nachrichten in einem Signal-Chat zwischen Irene Strebl und Jan Fries, beide Staatsräte in der Umweltbehörde. Die Löschungen wiesen jedoch nicht zwingend auf Fehlverhalten hin, da Signal das Entfernen von Nachrichten in Gruppenchats nur innerhalb von 24 Stunden nach dem Versand für alle Teilnehmer zulässt.
Ein anonymer Hinweis der CDU im Herbst 2025 behauptete, in zwei Behörden seien im Zusammenhang mit dem Fall E-Mails gelöscht worden. Die Angabe, die später auf den CDU-Fraktionsgeschäftsführer Tobias Hentze zurückgeführt wurde, erwies sich als nicht substanziell belegt.
Die Opposition wirft der Regierung vor, entlassenen Staatsräten „goldene Händedrücke“ – übermäßig großzügige Abfindungen – auf Kosten der Steuerzahler gewährt zu haben. Nach deutschem Recht können politische Beamte zwar jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden, behalten aber Anspruch auf vorzeitige Pensionsleistungen.
Der Ausschuss prüft weiterhin die Entlassungsfälle und die dazugehörigen Unterlagen. Seine Ergebnisse sollen klären, ob es zu Verfahrensverstößen kam. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen die Verwendung öffentlicher Mittel und die Transparenz des Prozesses.






