11 May 2026, 04:23

Check24 einigt sich mit Familie nach FTI-Pleite – wer haftet bei Insolvenzrisiken?

Deckel eines alten Buches mit dem Titel "Berichte über ausgewählte Fälle in den Gerichten von Westminster-Hall sowie die Meinung von John Lord Fortescue", aufgeschlagen auf einer Seite mit schwarzer Tinte.

Check24 einigt sich mit Familie nach FTI-Pleite – wer haftet bei Insolvenzrisiken?

Ein Rechtsstreit zwischen einer Familie aus der Rhein-Main-Region und dem Reisevergleichsportal Check24 ist außergerichtlich beigelegt worden. Im Mittelpunkt des Falls stand die Buchung eines Luxushotels über die Plattform während der Insolvenz des Reiseveranstalters FTI. Die Familie warf dem Portal vor, nicht über das Fehlen eines finanziellen Schutzes für Individualreiseleistungen aufgeklärt worden zu sein.

Der Anwalt der Familie argumentierte, Check24 habe die Risiken bei der Buchung über einen insolventen Anbieter nicht ausreichend kommuniziert. Streitpunkt war, ob Vermittler Kunden vor möglichen Insolvenzen warnen müssen – und wenn ja, wie weit diese Pflicht reicht. Die Familie hatte das Hotel als Einzelleistung gebucht, weshalb es nicht unter den Schutz des Deutschen Reise-Sicherungsfonds fiel. Nach dem Kollaps von FTI forderten sie Entschädigung für ihre Verluste. Ihr Anwalt bestand darauf, Check24 hätte angesichts der bekannten finanziellen Probleme von FTI stattdessen ein versichertes Pauschalangebot empfehlen müssen.

FTI hatte vor der Insolvenz staatliche Hilfen erhalten, was es für Vermittler schwierig machte, die Überlebensfähigkeit des Unternehmens einzuschätzen. Hans-Josef Vogel, Reiserechtsexperte der Kanzlei Advant Beiten, sah keine Pflichtverletzung. Er verwies darauf, dass eine Verweigerung von Buchungen aufgrund von Gerüchten Vermittler umgekehrt Schadensersatzforderungen von Reiseveranstaltern aussetzen könnte. Vogel betonte zudem, dass trotz ähnlicher Klagen nach dem Zusammenbruch von Thomas Cook bisher keine gerichtlichen Grundsatzentscheidungen ergangen seien.

Rechtsexperten sind uneins, ob Reiseplattformen Kunden vor möglichen Insolvenzen warnen müssen. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht Bad Homburg verhandelt, bevor sich beide Seiten auf einen Vergleich einigen konnten. Die genauen Bedingungen der Einigung wurden nicht bekannt gegeben. Der Streit wirft grundsätzliche Fragen zu den Verantwortlichkeiten von Reisevermittlern im Umgang mit finanziell angeschlagenen Anbietern auf. Zwar ist dieser Fall nun privat geregelt, doch die übergeordnete Frage, ob Plattformen proaktiv warnen müssen, bleibt ungeklärt. Die Entwicklung könnte künftig Einfluss darauf haben, wie ähnliche Forderungen in Insolvenzfällen behandelt werden.

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