Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Strafen aus Brüssel
Mariechen Grein GrothDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Strafen aus Brüssel
Deutschland hat die EU-Frist für die Umsetzung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Die Regelungen, die die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede verringern sollen, hätten bis Sonntag in Kraft treten müssen. Nun droht dem Land ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren seitens Brüssels.
Die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit wurde 2023 verabschiedet, wobei den Mitgliedstaaten bis zum 7. Juni 2026 Zeit gegeben wurde, die Maßnahmen umzusetzen. Die damalige deutsche Koalitionsregierung enthielt sich bei der ursprünglichen Abstimmung, war aber dennoch zur Einhaltung verpflichtet. Laut der Richtlinie müssen Arbeitgeber künftig in Stellenausschreibungen die Einstiegsgehälter angeben und dürfen Bewerber nicht nach ihren früheren Einkünften fragen.
Beschäftigte erhalten zudem das Recht, Informationen über die durchschnittliche Bezahlung vergleichbarer Positionen anzufordern – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Größere Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern müssen regelmäßig Berichte über ihre Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen veröffentlichen. Aktuelle Zahlen von Eurostat zeigen, dass Frauen in Deutschland im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde verdienen als Männer.
Berlin hat zwar Pläne bestätigt, die nationalen Gesetze in den kommenden Monaten anzupassen. Eine vollständige Umsetzung wird jedoch frühestens Anfang 2027 erwartet – was eine Verzögerung von mindestens sechs Monaten über die EU-Frist hinaus bedeutet. Die Europäische Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Verspätung einleitet.
Durch die verpasste Frist verstößt Deutschland nun gegen EU-Recht. Sollte die Kommission aktiv werden, drohen dem Land finanzielle Strafen oder weitere rechtliche Schritte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen länger auf die neuen Transparenzregeln warten.






