22 April 2026, 20:31

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Staatsanwaltschaft bestätigt Rechtmäßigkeit seiner Tweets

Ein Mann in Anzug und Krawatte spricht in ein Mikrofon auf einem Podium, mit einem Banner im Hintergrund und einer Menge vorne.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller eingestellt – Staatsanwaltschaft bestätigt Rechtmäßigkeit seiner Tweets

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Der Vorwurf der Beleidigung war von Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, erhoben worden. Müller stand wegen zweier Tweets über Dipama unter rechtlicher Prüfung, doch die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass die Beiträge sachlich richtig und nicht ehrverletzend waren. Die Entscheidung kommt für Müller als Erleichterung, der den Prozess als emotional belastend und finanziell aufwendig beschrieben hatte.

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Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Tweets, die Müller Anfang 2024 veröffentlicht hatte. Der erste verwies auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag der Gruppe Afrokratie, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Der zweite Tweet hinterfragte, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre. Nach Prüfung der Beweise sahen die Ermittler keine Grundlage für eine Beleidigung und stellten das Verfahren ein.

Müller hatte die Justiz kritisiert, weil sie auf Beschuldigte, die sich gegen unbegründete Vorwürfe wehren, unangemessenen finanziellen Druck ausübe. Eine Notfall-Spendenaktion brachte 15.000 Euro für seine Anwaltskosten ein – ein Zeichen für die öffentliche Unterstützung seiner Arbeit. Als er von der Einstellung erfuhr, zeigte sich Müller erleichtert und erklärte: "Natürlich sind wir froh, dass es nicht zum Prozess kommt." Gleichzeitig räumte er ein, dass die Angelegenheit ihn persönlich belastet habe: "Das geht an die Substanz – man beginnt irgendwann, auch an der eigenen Arbeit zu zweifeln."

Es ist nicht das erste Mal, dass Dipama wegen angeblicher Beleidigung klagt. Auch gegen das Magazin Cicero und das Nachrichtenportal Apollo hatte er ähnliche Vorwürfe erhoben. Der Ausgang von Müllers Fall bestätigt jedoch, dass seine Berichterstattung rechtlich einwandfrei war.

Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine weiteren rechtlichen Konsequenzen wegen seiner Tweets befürchten. Die Entscheidung unterstreicht, dass sachliche, wenn auch kritische Berichterstattung nach deutschem Recht keine Beleidigung darstellt. Der Fall zeigt zudem, welche finanziellen und emotionalen Belastungen auf Beschuldigte zukommen können, wenn sie sich gegen haltlose juristische Drohungen zur Wehr setzen müssen.

Quelle