FKS deckt Mindestlohnverstöße bei bundesweiten Razzien auf
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat bundesweit eine Stichprobenkontrolle durchgeführt, um nicht angemeldete Beschäftigung und illegale Arbeit zu bekämpfen. Im Fokus der Aktion stand die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften, einschließlich branchenabhängiger Sätze. Über 3.000 Zollmitarbeiter waren landesweit an den Überprüfungen beteiligt.
Die FKS richtete ihr Augenmerk besonders auf Branchen mit hohem Kundenkontakt, etwa Gastronomie, Beherbergungsgewerbe und Kraftfahrzeugdienstleistungen. Diese Sektoren gelten als besonders anfällig für Verstöße. Allein in Landshut befragten 46 Zollbeamte fast 100 Beschäftigte und prüften 20 Betriebsunterlagen.
Im Rahmen der Kontrollen wurden vor Ort acht Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohnregelungen eingeleitet. Nachfolgende Ermittlungen werden nun Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen auswerten, um die Beschäftigungsverhältnisse zu überprüfen. Häufige Verstöße betreffen die falsche Einstufung von Mitarbeitern oder unkorrekte Arbeitszeiterfassungen.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 brutto 12,82 Euro pro Stunde. In bestimmten Branchen – etwa in der Pflege, Reinigung oder im Dachdeckerhandwerk – gelten jedoch Sonderregelungen. Die Kontrollen sind Teil der regelmäßigen bundesweiten und regionalen Maßnahmen der FKS zur Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, die Einhaltung des Mindestlohns durchzusetzen und illegale Beschäftigung einzudämmen. Unternehmen, bei denen Verstöße festgestellt werden, müssen mit weiteren behördlichen Maßnahmen rechnen. Die FKS überwacht Risikobranchen weiterhin gezielt, um die Compliance sicherzustellen.






