Gamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Mariechen Grein GrothGamsjagd im Kürnacher Wald nach Gerichtsurteil wieder erlaubt
Gamsjagd im Kürnacher Wald bei Kempten nach Gerichtsentscheid wieder aufgenommen
Nach einem aktuellen Gerichtsurteil darf im Kürnacher Wald bei Kempten wieder Gamswild bejagt werden. Das Urteil ermöglicht Freizeitjägern im Allgäu, im Rahmen eines kontrollierten Plans bis zu 15 Gämsen zu erlegen.
Der Abschussplan für die Saison 2021/2022 war von der Unteren Jagdbehörde genehmigt worden. Er sieht die Bejagung von 15 Tieren in acht Revieren des Waldgebiets vor. Bisher war die Jagd lediglich auf der baden-württembergischen Seite des Gebiets erlaubt gewesen.
Die Naturschutzorganisation Wildes Bayern e.V. hatte den Plan vor Gericht angefochten. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage jedoch ab. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die festgelegte Quote von 15 Tieren den Fortbestand der lokalen Population nicht gefährde.
Mit der rechtlichen Klärung können die Jäger nun mit den Abschüssen beginnen. Die Entscheidung bestätigt, dass die genehmigte Quote für die Gamspopulation unbedenklich ist. Die Jagd im Kürnacher Wald wird gemäß den festgelegten Vorschriften fortgesetzt.






