Gastwirt aus Erding zahlt 12.000 Euro Strafe für illegale Beschäftigung
Hermann KreuselGastwirt aus Erding zahlt 12.000 Euro Strafe für illegale Beschäftigung
Ein Gastwirt aus Erding wurde zu einer Strafe von 12.000 Euro verurteilt, weil er Arbeiter ohne gültige Aufenthaltsgenehmigungen beschäftigt hatte. Der Fall nahm seinen Anfang, als Zollbeamte im April 2023 illegale Beschäftigung in einem asiatischen Restaurant aufdeckten.
Im April 2023 führte das Hauptzollamt Landshut eine Kontrolle in einem asiatischen Restaurant in Erding durch. Dabei stellten die Beamten fest, dass zwei Staatsbürger asiatischer Herkunft ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigt waren. Die Arbeiter besaßen zwar Pässe und Aufenthaltstitel anderer EU-Länder, diese berechtigten sie jedoch nur zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen in Deutschland.
Bei einer späteren Nachprüfung kam heraus, dass sich drei Personen asiatischer Herkunft illegal in Deutschland aufhielten. Keiner von ihnen verfügte über die erforderliche langfristige Aufenthaltserlaubnis.
Das Amtsgericht Erding erließ im August 2023 einen Strafbefehl gegen den Restaurantbesitzer. Die Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro wurde wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt verhängt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Der Gastwirt muss die Strafe von 12.000 Euro zahlen, nachdem das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. Der Fall zeigt die Konsequenzen auf, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne ordnungsgemäße Papiere nach sich ziehen kann. Die Behörden bestätigten, dass sich alle drei Personen ohne legale Erlaubnis in Deutschland aufgehalten hatten.






