GEMA verklagt OpenAI: Streit um KI-Training mit Songtexten vor Münchner Gericht
Aysel MitschkeGEMA verklagt OpenAI: Streit um KI-Training mit Songtexten vor Münchner Gericht
Ein Rechtsstreit um Songtexte hat ein deutsches Gericht erreicht
Im Mittelpunkt der Klage stehen ausschließlich die Texte – nicht die Melodien – der betreffenden Lieder. Die GEMA, die in Deutschland die Interessen von Musikschaffenden vertritt, wirft OpenAI vor, das Material ohne Erlaubnis genutzt zu haben. Rechtsexperten zufolge hat die Organisation in diesem Fall eine starke Position.
Der Konflikt ist Teil eines größeren Trends. Bis Anfang 2026 haben zahlreiche Künstler und Labels ähnliche Schritte gegen KI-Unternehmen eingeleitet. 2023 verklagte die Universal Music Group Anthropic vor einem Gericht in Tennessee wegen der Verwendung von Texten von Drake und The Weeknd. Im Jahr darauf nahm die RIAA Suno und Udio ins Visier, denen vorgeworfen wird, ohne Zustimmung die Kataloge großer Labels genutzt zu haben. Selbst einzelne Künstler wie Thom Yorke und Björk haben Ansprüche gegen KI-Firmen geltend gemacht, die ihre Werke zur Trainierung von Modellen verwenden.
Der Münchner Prozess reiht sich in die wachsende Liste juristischer Auseinandersetzungen um die Nutzung kreativer Inhalte durch KI ein. Da erhebliche Summen auf dem Spiel stehen, könnte das Urteil Präzedenzcharakter für künftige Fälle in Europa haben. Die Entscheidung des Gerichts könnte maßgeblich beeinflussen, wie KI-Unternehmen künftig mit urheberrechtlich geschützten Texten umgehen. Derzeit zählt der Fall der GEMA zu den meistbeachteten in der Region. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.






