Gericht stoppt Netto-Werbung für E-Zigaretten mit verlockenden Aromen
Aysel MitschkeGericht verbietet Discounter-Werbebehauptungen zu E-Zigaretten - Gericht stoppt Netto-Werbung für E-Zigaretten mit verlockenden Aromen
Ein deutsches Gericht hat einer Discount-Supermarktkette untersagt, bestimmte Werbeaussagen für E-Zigaretten auf ihrer Website zu verwenden. Das Gericht hat Netto verboten, Formulierungen wie 'Entdecken Sie eine neue Welt köstlicher und unglaublicher Aromen' oder 'eine große Auswahl an Geschmacksrichtungen' auf der Plattform netto-online.de zu verwenden. Zudem hat das Gericht Aussagen untersagt, die E-Zigaretten als 'für alle Zielgruppen geeignet, von Dampf-Anfängern bis zu erfahrenen Nutzern' darstellen. Die Klage war von der Nichtraucherorganisation Pro Rauchfrei eingereicht worden, nachdem der Händler sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Initiative kritisiert seit Langem die Vermarktung von E-Zigaretten, da diese die Risiken verharmlose. In Ländern wie den Niederlanden und Dänemark gelten bereits strengere Regelungen: Dort sind geschmackliche Beschreibungen wie süße oder fruchtige Aromen verboten, um Jugendliche zu schützen. Während sich das Bamberger Urteil auf deutsche Werbung konzentriert, sind ähnliche Fälle in anderen europäischen Ländern bisher kaum dokumentiert. Die Entscheidung stärkt jedoch die Forderungen nach schärferen Kontrollen, wie E-Zigaretten im Internet beworben werden dürfen. Netto muss nun die beanstandeten Aussagen von seiner Website entfernen. Das Urteil steht im Einklang mit den allgemeinen Bestrebungen, die Werbung für E-Zigaretten einzuschränken, insbesondere wenn sie jüngere oder unerfahrene Nutzer ansprechen könnte. Nichtraucher-Organisationen fordern weiterhin strengere Werberegeln in ganz Europa.
BGH erweitert Jugendschutz auf E-Cigarette-Tanks
Neue gerichtliche Maßnahmen haben die E-Cigarette-Beschränkungen in Deutschland ausgeweitet. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 11. März 2026, dass Jugendschutzgesetze nun auch auf leere Ersatztanks für E-Cigarettes angewendet werden. Diese Entscheidung:
- Stärkt die Regelungen, indem sie auf Produktkomponenten und nicht nur auf aromatisierten Flüssigkeiten abzielt.
- Passt zu jüngsten Urteilen wie dem Netto-Fall und zeigt eine anhaltende rechtliche Fokussierung auf den Jugendvaping-Schutz.






