Gericht zwingt TikTok zu transparenterer Benutzeroberfläche nach Verbraucherklage
Mariechen Grein GrothVerbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei TikTok an - Gericht zwingt TikTok zu transparenterer Benutzeroberfläche nach Verbraucherklage
Ein bayerisches Gericht hat TikTok nach einer Klage von Verbraucherschützern dazu verpflichtet, seine Benutzeroberfläche zu ändern. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass das Empfehlungssystem der Plattform sowie die Meldefunktionen für Nutzer deutlich leichter zugänglich sein müssen. Das Urteil stellt einen wichtigen Schritt dar, um Nutzern mehr Klarheit und Kontrolle über ihre Daten und Inhaltspräferenzen zu geben.
Im Fokus der Klage stand der algorithmusgesteuerte Videovorschlag von TikTok, der standardmäßig auf persönlichen Daten basiert. Verbraucherschützer kritisierten, dass Nutzer nur mit Mühe die Einstellungen fanden, um die Profilbildung zu deaktivieren oder nicht-personalisierte Inhalte anzuzeigen. Das Gericht gab ihnen recht und urteilte, dass diese Optionen nicht in Untermenüs versteckt, sondern sofort sichtbar sein müssten.
Zudem bemängelte das Gericht den Meldeprozess für illegale Inhalte bei TikTok. Der korrekte Weg zur Meldung war in einem Dropdown-Menü verborgen, was es Nutzern erschwerte, Verstöße zu melden. Die Richter ordneten an, dass sowohl die Empfehlungseinstellungen als auch die Meldefunktionen ohne umständliche Navigation durch komplexe Menüs leicht auffindbar sein müssen.
Bisher hat TikTok nicht öffentlich auf das Urteil reagiert, und es wurden noch keine Änderungen an der Oberfläche umgesetzt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, könnten weitere rechtliche Schritte folgen, bevor Modifikationen wirksam werden.
Die Entscheidung stärkt die Nutzerrechte, indem sie mehr Transparenz bei den Einstellungen von TikTok verlangt. Falls umgesetzt, ermöglichen die Änderungen Nutzern, die Profilbildung einfacher zu deaktivieren und illegale Inhalte ohne unnötige Hürden zu melden. Das Urteil setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Plattformen ihre Benutzeroberflächen gestalten müssen, um Verbraucherschutzstandards zu erfüllen.






