Italienischer Tourist verliert Hitler-Feuerzeug an deutscher Grenze
Hermann KreuselItalienischer Tourist verliert Hitler-Feuerzeug an deutscher Grenze
Italienischer Autofahrer mit Hitler-Feuerzeug an deutscher Grenze gestoppt
Ein 25-jähriger italienischer Autofahrer geriet am Montag, dem 23. März, an einem deutschen Grenzübergang in rechtliche Schwierigkeiten. Bundespolizisten in der Nähe von Mittenwald beschlagnahmten bei einer Routinekontrolle sein Feuerzeug, nachdem sie ein verbotenes Symbol darauf entdeckt hatten. Der Mann durfte seine Fahrt zwar fortsetzen – allerdings ohne den Gegenstand.
Das Feuerzeug zeigte ein Abbild Adolf Hitlers inklusive seiner Unterschrift. Beamte fanden es in einem Fach neben dem Lenkrad des Fahrzeugs. Auf Nachfrage gab der Fahrer zu, das Feuerzeug regelmäßig zu benutzen.
Die Behörden griffen aufgrund deutscher Gesetze ein, die das Einführen oder Verwenden von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen verbieten. Gegen den Mann wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen § 86a des Strafgesetzbuchs (StGB) erstattet. Dieses Gesetz richtet sich gegen Abzeichen verbotener Gruppen, darunter auch solche aus der NS-Zeit – selbst wenn sie in einem nicht ernst gemeinten Kontext verwendet werden.
Der Fall steht im Einklang mit der konsequenten Durchsetzung solcher Vorschriften in Deutschland. Gerichte haben wiederholt Strafen für das Zeigen dieser Symbole bestätigt, unabhängig davon, auf welchem Gegenstand sie abgebildet sind. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass selbst Alltagsgegenstände unter das Gesetz fallen können, wenn sie verbotene Ideologien propagieren.
Der Fahrer verließ die Kontrollstelle ohne das beschlagnahmte Feuerzeug. Nun müssen die deutschen Staatsanwälte entscheiden, ob sie Anklage erheben. Bei einer Verurteilung drohen ihm Geldstrafen oder andere Sanktionen nach den strengen Anti-Extremismus-Gesetzen des Landes.






