Matthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Senat will ihn entlassen
Hermann KreuselMatthias Hundt widerruft Rücktritt – doch der Senat will ihn entlassen
Berlins Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, zieht seinen Rücktritt zurück
Der Berliner Staatssekretär für Digitalisierung, Matthias Hundt, hat seinen zunächst angebotenen Rücktritt wieder zurückgezogen. Der Schritt erfolgt, während der Senat plant, ihn am Dienstag von seinem Amt zu entbinden – vor dem Hintergrund anhaltender rechtlicher und finanzieller Prüfungen.
Hundts Entscheidung, seine Demission rückgängig zu machen, begründet er mit Frust über das, was er als „grundlose Gerüchte und Vorwürfe“ bezeichnet. Kritik an seiner Person steht im Zusammenhang mit der Insolvenz der SDC Sachsen Digital Consulting GmbH, einem Unternehmen, mit dem er verbunden war. Das Insolvenzverfahren gegen die Firma wurde am 25. November 2025 eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt mittlerweile gegen Hundt im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Unternehmens. Zudem führt die Deutsche Rentenversicherung eine Prüfung durch, um zu klären, ob die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH fällige Sozialabgaben nicht abgeführt hat.
Hundt betonte, er sei niemals Gesellschafter der Humboldt Capture Germany GmbH gewesen, sondern habe dort bis Herbst 2024 als externer Geschäftsführer gewirkt. Trotz der Kontroversen stünde ihm im Falle seiner endgültigen Entlassung eine Abfindung in Höhe von rund 72.000 Euro zu – was etwa sechs Monatsgehältern entspricht.
Die geplante Amtsenthebung durch den Senat soll am Dienstag beschlossen werden. Falls Hundt abberufen wird, erhält er die Abfindung, während die Ermittlungen zu seinen geschäftlichen Verstrickungen weiterlaufen. Die Ergebnisse der Prüfung durch die Rentenversicherung und die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden über mögliche weitere rechtliche Konsequenzen entscheiden.






