Münchner Gericht befreit Mieter von Haftung für Steinschläge an Mietwagen
Mariechen Grein GrothMünchner Gericht befreit Mieter von Haftung für Steinschläge an Mietwagen
Münchner Gericht entscheidet: Mieter haften nicht für Steinschläge an Mietwagen
Ein Münchner Gericht hat entschieden, dass Autofahrer nicht für Steinschläge an gemieteten Fahrzeugen haftbar gemacht werden können. Der Richterspruch erging nach einem Streit zwischen einem Tesla-Mieter und einem gewerblichen Vermieter wegen einer beschädigten Windschutzscheibe. Das Amtsgericht München stufte den Schaden als unabwendbares Ereignis ein und sprach den Kunden von der Haftung frei.
Der Fall begann, als ein Kunde einen Tesla bei einem gewerblichen Anbieter mietete. Nach Rückgabe des Fahrzeugs stellte der Vermieter einen Steinschlag an der Windschutzscheibe fest und belastete den Mieter mit 500 Euro – gestützt auf eine Pauschalregelung zur Eigenbeteiligung. Der Fahrer wies die Forderung zurück mit der Begründung, der Schaden sei weder vermeidbar noch sofort erkennbar gewesen.
Das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 231 C 10607/24) gab dem Mieter am 29. April 2024 recht. Die Richter urteilten, dass Steinschläge ein typisches, unkontrollierbares Risiko darstellen – insbesondere auf Autobahnen. Sie erklärten die 500-Euro-Eigenbeteiligung für unwirksam und verpflichteten den Vermieter zur Rückerstattung des Betrags.
Zudem kippte das Gericht eine Klausel in den Mietbedingungen, die Mieter auch ohne Verschulden haftbar machte. Der Beklagte muss außerdem die Prozesskosten des Klägers tragen. Das Urteil bestätigt, dass Mieter für solche Schäden grundsätzlich nicht haften.
Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für Streitigkeiten über Steinschläge bei Mietwagen. Kunden müssen künftig nicht mehr automatisch für derartige Schäden aufkommen. Autovermieter sind nun gefordert, ihre Vertragsbedingungen an die Rechtsprechung anzupassen.






