Neue LPG-Prüfpflicht für Freizeitfahrzeuge: Was Besitzer jetzt wissen müssen
Mariechen Grein GrothNeue LPG-Prüfpflicht für Freizeitfahrzeuge: Was Besitzer jetzt wissen müssen
Neue Vorschriften: Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggas-Anlagen in Deutschland müssen nun verpflichtende Sicherheitsprüfungen bestehen
Seit dem 19. Juni 2025 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Freizeitfahrzeuge mit fest installierten Flüssiggas-Anlagen (LPG). Besitzer, die die Frist verpasst haben, müssen umgehend eine Prüfung nachholen – andernfalls drohen Bußgelder. Ziel der Neuregelung ist es, die Risiken durch gealterte oder defekte Gasanlagen zu verringern.
Die aktualisierte Verordnung, die nach einer zwölfmonatigen Übergangsphase in Kraft trat, schreibt vor, dass alle Freizeitfahrzeuge mit dauerhaft eingebauten Flüssiggas-Systemen einen gültigen Gas-Sicherheitsnachweis benötigen. Die Kontrollen müssen alle zwei Jahre erfolgen und dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Geprüft wird die gesamte Gasanlage, einschließlich Dichtheitstests und der Funktionsfähigkeit aller Komponenten.
Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit den Gefahren, die von alten, beschädigten oder schlecht gewarteten Gasanlagen ausgehen. Der ADAC kritisiert die Regelung jedoch als überzogen. Unterdessen plant die Europäische Kommission schärfere Vorgaben für ältere Pkw und Transporter: Ab einem Fahrzeugalter von zehn Jahren sollen jährliche Pflichtuntersuchungen eingeführt werden.
Wer die neue LPG-Prüfpflicht ignoriert, muss mit Bußgeldern zwischen 15 und 60 Euro rechnen. Bei überfälligen Fahrzeuguntersuchungen вообще drohen höhere Strafen von bis zu 103,50 Euro – zusätzlich wird ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.
Da die Frist für die Erstprüfung nun abgelaufen ist, müssen alle betroffenen Fahrzeuge unverzüglich vorgeführt werden. Wer noch keinen gültigen Nachweis vorlegen kann, riskiert Strafen. Angesichts der europaweiten Bestrebungen für strengere Fahrzeugsicherheitsvorschriften wird Fahrzeughaltern geraten, Termine bei anerkannten Prüfdiensten zu vereinbaren, um Sanktionen zu vermeiden.