Neue Pflicht für Unternehmen: Stornierungsbutton ab 19. Juni verbindlich
Hermann KreuselNeue Pflicht für Unternehmen: Stornierungsbutton ab 19. Juni verbindlich
Ab dem 19. Juni tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft: Unternehmen müssen auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten Stornierungsbutton für Online-Verträge anzeigen. Die Änderung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die kürzlich in deutsches Recht übernommen wurde.
Ab diesem Datum müssen alle Verträge, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, diese Funktion bieten. Der Button muss leicht auffindbar und deutlich beschriftet sein – etwa mit „Vertrag kündigen“ – und sollte genauso einfach zu bedienen sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Verbraucher erhalten nach der Kündigung umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, beispielsweise per E-Mail. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt bei 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt. Fehlt der Button jedoch, kann sich diese Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die zugrundeliegende EU-Richtlinie wurde noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Jedes Land muss sie zunächst in nationales Recht überführen, damit die Button-Pflicht gilt. Der neue Button ändert nichts an den bestehenden Widerrufsrechten, soll digitale Kündigungen aber beschleunigen und transparenter gestalten. Unternehmen in Deutschland müssen die Vorgabe ab dem 19. Juni einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher zu vermeiden.






