21 March 2026, 02:25

Oberärztin kämpft gegen Kündigung nach 80 Minuten Arbeitszeitstreit am Uni-Klinikum Regensburg

Alte deutsche Banknote mit schwarzem Hintergrund und Text 'Rudolph Karlstadt Aktiengesellschaft Hamburg'.

Oberärztin kämpft gegen Kündigung nach 80 Minuten Arbeitszeitstreit am Uni-Klinikum Regensburg

Eine leitende Ärztin am Universitätsklinikum Regensburg wehrt sich gegen ihre Kündigung, nachdem ihr 80 Minuten Arbeitszeitbetrug vorgeworfen wurden. Der Fall hat Verfahrenfehler des Freistaats Bayern offengelegt, der die Universitätskliniken in Bayern verwaltet. Ein Arbeitsgericht hat dem Land nun bis zum 17. April Zeit gegeben, die Mängel im Kündigungsverfahren zu beheben.

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Die Medizinerin, eine führende Oberärztin, war zunächst fristlos entlassen worden, weil sie angeblich Arbeitszeitbetrug begangen haben soll. Ihr Arbeitgeber warf ihr vor, während eines bezahlten Urlaubs an einer Dienstbesprechung teilgenommen und anschließend 80 Minuten unberechtigt als Arbeitszeit verbucht zu haben. Doch der Arbeitsrichter stellte infrage, ob dies vorsätzlich geschah, und zweifelte damit die Berechtigung der außerordentlichen Kündigung an.

Der Fall wird durch mehrere Verfahrensfehler erschwert. So verpasste der Freistaat die für solche Kündigungen vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist. Zudem gab es Unklarheiten darüber, wer überhaupt befugt war, ihr Arbeitsverhältnis zu beenden, da ihr Vertrag nicht mit dem Klinikum selbst, sondern mit dem Freistaat Bayern bestand. Nach rechtlicher Prüfung wurde die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche umgewandelt.

Die Ärztin lehnt eine Abfindung ab und besteht darauf, in ihre Position zurückkehren zu wollen. Unterdessen hat der Fall breitere Kritik an der Personalpolitik bayerischer Universitätskliniken ausgelöst. Berichte verweisen auf mangelnde Kommunikation mit dem medizinischen Personal und geplante Stellenstreichungen, was Fragen zur Führung dieser Einrichtungen aufwirft.

Es ist nicht das erste Mal, dass solche Probleme auftauchen. Ein ähnlicher Vorfall in München wies vergleichbare Verfahrensmängel und strittige Kündigungsgründe auf – ein Muster, wie der Freistaat mit solchen Fällen umgeht.

Die vom Arbeitsgericht gesetzte Frist bis zum 17. April gibt dem Freistaat Bayern die Möglichkeit, auf die Verfahrensfehler zu reagieren. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Ärztin ihren Arbeitsplatz zurückerhält oder ob das Land sich mit grundsätzlichen Fragen zu seinem Umgang mit medizinischem Personal auseinandersetzen muss. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen in den Beschäftigungspraktiken bayerischer Universitätskliniken.

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