ÖDP warnt vor gefährlicher Abkehr vom absoluten Schutz der Menschenwürde
Aysel MitschkeÖDP warnt vor gefährlicher Abkehr vom absoluten Schutz der Menschenwürde
Die Debatte über die Menschenwürde und das Recht auf Leben hat an Schärfe gewonnen, nachdem die Rechtswissenschaftlerin Anne Brosius-Gersdorf Argumente vorgelegt hat, die den vollen menschlichen Wert an Autonomie knüpft. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) hat nun mit scharfer Kritik reagiert und ihre Position mit umstrittenen philosophischen Ansichten verglichen. Der Parteivorsitzende Klaus Brendle-Behnisch warnte, eine solche Argumentation könnte den Schutz vulnerabler Gruppen untergraben.
Brosius-Gersdorfs These besagt, dass nur diejenigen, die zu eigenständigen Entscheidungen und der Ausübung von Rechten fähig sind, volle Menschenwürde besitzen. Diese Aussage stößt bei der ÖDP auf vehementen Widerspruch: Würde dürfe nicht von körperlicher oder geistiger Selbstständigkeit abhängen.
Brendle-Behnisch, evangelischer Pfarrer und ÖDP-Vorsitzender, verwies auf die Rosenheimer Erklärung von 1971 als historischen Präzedenzfall. Diese Erklärung prägte maßgeblich das heutige Abtreibungsrecht in Deutschland nach Paragraf 218. Zudem verglich er Brosius-Gersdorfs Argumentation mit den umstrittenen Ansichten des Philosophen Peter Singer zum Lebensrecht.
Die ÖDP geht über die ethische Debatte hinaus und fordert strukturelle Reformen: Sie schlägt vor, die Ernennung von Richtern am Bundesverfassungsgericht zu ändern. Künftig sollten die Kandidaten intern vom Gericht ausgewählt und anschließend sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat bestätigt werden. Um politische Einflussnahme zu verhindern, wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – abwechselnd in beiden Legislativorganen.
Kernanliegen der Partei ist es, die Menschenwürde als absoluten Wert zu bewahren – unabhängig davon, ob jemand Herausforderungen aus eigener Kraft bewältigen kann. Ihre Vorschläge zielen darauf ab, rechtliche Schutzmechanismen vor politischen Stimmungslagen zu schützen.
Die Stellungnahme der ÖDP verknüpft die aktuelle Diskussion mit früheren juristischen Auseinandersetzungen und plädiert für institutionelle Reformen. Ihr Modell würde die Richterbestellung aus der direkten politischen Steuerung lösen. Wären die Änderungen umgesetzt, könnten sie die Auslegung grundlegender Rechte durch Deutschlands höchstes Gericht prägen – einschließlich der Würde derer, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.






