Pflücken für Haustiere: Wo in Deutschland Sammeln verboten ist und was es kostet
Cathrin BlümelPflücken für Haustiere: Wo in Deutschland Sammeln verboten ist und was es kostet
Frisches Grün für Haustiere zu sammeln, mag harmlos erscheinen – doch in Deutschland gelten strenge Regeln für den Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen. Während einige Bundesländer das Pflücken unter bestimmten Auflagen erlauben, verbieten es andere komplett, besonders während der Wachstumsphase. Wer gegen die Vorschriften verstößt, riskiert Bußgelder oder Schadensersatzforderungen von Landwirten.
In Schleswig-Holstein ist das Betreten von Ackerflächen generell untersagt. Andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schränken den Zugang zu Wiesen von März bis Oktober ein. Selbst wo kein explizites Betretungsverbot gilt, können das Zertreten von Kulturen oder das Abernten von Pflanzen Schäden verursachen und zu Konflikten führen.
Das bundesweite "Handstraußprinzip" (§ 39 Bundesnaturschutzgesetz) erlaubt zwar das Sammeln kleiner Mengen – nur so viel, wie in eine Hand passt – auf privatem oder staatlichem Grund, jedoch ausschließlich für den Eigenbedarf. Größere Entnahmen sind illegal, und die Strafen können mehrere hundert Euro betragen, vor allem in Naturschutzgebieten, wo das Pflücken oft ganz verboten ist. Landesgesetze können die Regelungen zusätzlich verschärfen und lassen kaum Spielraum für Auslegungen.
Für Tierhalter, die frisches Grün suchen, ist es am sichersten, vorher die Erlaubnis des Grundbesitzers einzuholen. Viele Landwirte gestatten ein behutsames Sammeln, wenn respektvoll vorgegangen wird. Ausführliche Infos zu Zugangsrechten finden sich im Artikel "Gefragt: Was dürfen Wanderer und Sportler auf dem Feld?".
Verstöße können mit Geldbußen oder Schadensersatz geahndet werden. Zwar tolerieren manche Bauern das mäße Sammeln von Gras – rechtlich bleibt jedoch wenig Handlungsspielraum. Wer sich unsicher ist, sollte die länderspezifischen Vorschriften prüfen oder den Eigentümer um Zustimmung bitten, bevor er landwirtschaftliche Flächen betritt.






