Ramelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Mariechen Grein GrothRamelow scheitert mit Klage gegen Gehaltsdeckel für Linke-Abgeordnete
Bodo Ramelow, Vizepräsident des Bundestags, ist mit seinem Versuch gescheitert, einen Antrag der Linken zur Deckelung der Abgeordnetengehälter zu blockieren. Das Schiedsgericht der Partei wies seinen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Beschlussantrag vor der anstehenden Konferenz zurück. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, hat Ramelow daraufhin Berufung eingelegt.
Der Bundesvorstand der Linken will, dass Abgeordnete im Bundestag und im Europaparlament ihre Bezüge auf das Niveau eines durchschnittlichen Arbeitnehmergehalts begrenzen. Ramelow stellte sich gegen diesen Plan mit dem Argument, er sei verfassungswidrig und beeintächtige bereits interne Parteiwahlen. Er beantragte eine rechtliche Notfallmaßnahme, um zu verhindern, dass der Antrag auf der Konferenz zur Abstimmung kommt.
Das Schiedsgericht lehnte seinen Antrag ab. Die Richter urteilten, Ramelow fehle es an einem berechtigten Rechtsschutzbedürfnis, da die Gehaltsdeckelung noch nicht formal beschlossen worden sei. Zudem sei sein Antrag auf gerichtliche Intervention voraussichtlich unzulässig. Dennoch beharrt Ramelow darauf, dass der Vorstoß des Vorstands in parteiinterne Prozesse eingreife.
Die FAZ zitierte aus der Begründung des Schiedsgerichts, in der auf verfahrensrechtliche Mängel in Ramelows Antrag hingewiesen wurde. Mit seiner Berufung bringt er den Streit nun in die nächste juristische Instanz.
Die Entscheidung des Gerichts lässt den Antrag zur Gehaltsbegrenzung für die Debatte auf dem Parteitag der Linken zu. Über Ramelows Berufung wird sich zeigen, ob der Vorschlag ohne weitere rechtliche Hindernisse vorankommt. Bis dahin bleibt der Plan des Vorstands auf dem Tisch – die endgültige Entscheidung liegt bei der Partei.






