Schrott-Händler kassiert Arbeitslosengeld trotz 40.000 Euro Nebeneinkünften
Hermann KreuselSchrott-Händler kassiert Arbeitslosengeld trotz 40.000 Euro Nebeneinkünften
Ein Entsorgungsdienstleister wurde zu einer Geldstrafe von 8.560 Euro verurteilt, nachdem er das Sozialsystem betrogen hatte, während er nicht gemeldete Einkünfte erzielte. Der Fall flog im Rahmen einer Routinekontrolle durch das Hauptzollamt Landshut auf. Die Ermittler stellten fest, dass der Mann trotz eines Verdienstes von mehreren tausend Euro durch Schrottlieferungen Arbeitslosengeld bezogen hatte.
Der Beschuldigte erhielt über zwei Jahre hinweg rund 3.000 Euro an unrechtmäßigen Sozialleistungen. Gleichzeitig erzielte er durch die Lieferung von Schrottmetall an ein Entsorgungsunternehmen etwa 40.000 Euro – sein deklariertes Einkommen lag jedoch deutlich unter seinen tatsächlichen Einnahmen.
Der Betrug kam ans Licht, als Zollbeamte die Unternehmensunterlagen prüften. Das Amtsgericht Erding verurteilte den Mann später wegen Betrugs und verhängte die Strafe.
Unterdessen hat das Hauptzollamt Landshut seinen nächsten Zollinfotag angekündigt, eine Karriereveranstaltung für Interessierte. Der öffentliche Informationstag findet am 20. September 2025 in Plattling statt.
Mit dem Urteil ist der Fall abgeschlossen; der Dienstleister muss 8.560 Euro zahlen. Die Ermittlungen zeigen, wie Schwarzarbeit zu Sozialbetrug führen kann. Die Zollbehörden kontrollieren solche Fälle weiterhin im Rahmen ihrer Routineprüfungen.






