15 May 2026, 22:31

Warnstreik legt Universitätsklinikum Freiburg am 19. Mai lahm – was Patienten jetzt wissen müssen

Großes Krankenhausgebäude mit einem "Notfall"-Schild, umgeben von einem Metallzaun, Pflanzen, Informationsschildern, Fahrzeugen und Klimaanlagen unter einem bewölkten Himmel.

Warnstreik legt Universitätsklinikum Freiburg am 19. Mai lahm – was Patienten jetzt wissen müssen

Universitätsklinikum Freiburg erwartet erhebliche Einschränkungen am Dienstag, 19. Mai 2026, wegen ganztägigem Warnstreik

Aufgrund eines von der Gewerkschaft ver.di organisierten eintägigen Warnstreiks wird der Betrieb im Universitätsklinikum Freiburg am kommenden Dienstag stark beeinträchtigt sein. Die Aktion ist Teil der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Patienten mit geplanten Terminen müssen mit Verspätungen oder Absagen rechnen.

Der Streikaufruf von ver.di sieht vor, dass sich die Beschäftigten für den gesamten Tag an der Arbeitsniederlegung beteiligen. Während die Notfallversorgung aufrechterhalten wird, könnten nicht dringliche Operationen und ambulante Termine verschoben werden. Betroffene Patienten werden direkt informiert, falls ihre Behandlungen ausfallen.

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Notfallbehandlungen, Intensivmedizin und dringende Eingriffe finden wie geplant statt. Kritische Bereiche wie Geburtshilfe, Onkologie und Kinderheilkunde bleiben ohne Unterbrechung in Betrieb. In anderen Abteilungen des Klinikums muss jedoch mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Die Klinikleitung appelliert an die Patienten, die Notaufnahme nur in echten Notfällen aufzusuchen. Wo möglich, sollten sie alternative Krankenhäuser aufsuchen, um die Belastung des Systems zu verringern. Eine Mindestversorgungsvereinbarung stellt sicher, dass lebenswichtige Behandlungen trotz des Streiks gewährleistet bleiben.

Der Warnstreik unterstreicht die anhaltenden Spannungen in den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes. Patienten werden aufgefordert, ihren Terminstatus zu prüfen und sich entsprechend vorzubereiten. Das Klinikum bestätigte, dass lebensrettende und unverzichtbare Behandlungen von der Arbeitsniederlegung nicht betroffen sein werden.

Quelle