24 May 2026, 14:38

Strafbefehl für Autor wegen alter Twitter-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor

Beleidigungen gegen Politiker

Strafbefehl für Autor wegen alter Twitter-Beleidigung gegen CDU-Politiker Amthor

Ein deutscher Autor hat einen Strafbefehl erhalten, weil er vor über vier Jahren in einem Tweet einen Politiker beleidigt hatte. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Beitrag aus dem Jahr 2020, in dem der Autor den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Verfahren nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs ein. Dem Autor drohen nun 90 Tagessätze – es sei denn, er legt innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen das Urteil ein.

Der Strafbefehl traf vor sechs Wochen von der Staatsanwaltschaft Koblenz ein. Er folgte einer Untersuchung des Twitter-Accounts des Autors, bei der Beamte den alten Tweet über Amthor ausfindig machten. Nach Paragraf 188 kann der Staat solche Fälle auch ohne formelle Anzeige verfolgen; die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre.

Das Verfahren gegen den Autor endete zwar ohne weitere Konsequenzen, doch er zeigt sich besorgt über die weiteren Auswirkungen. Er argumentiert, dass normale Bürger, die weder über juristisches Fachwissen noch über finanzielle Mittel verfügen, leicht in eine ähnliche Falle tappen könnten. Die unklare Formulierung des Gesetzes und dessen uneinheitliche Anwendung schafften seiner Meinung nach ungerechte Risiken für diejenigen, die sich im System nicht auskennen.

Ursprünglich hatte niemand auf den Tweet über Amthor reagiert. Erst ein Jahr später geriet der Autor in den Fokus, als er die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnete – ein Verfahren, das später eingestellt wurde. Diesmal urteilten die Staatsanwälte, dass die Äußerungen Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“ hätten. Der Strafbefehl ermöglichte es der Justiz, den Fall ohne Gerichtsverhandlung zu regeln, und ließ dem Beschuldigten keine Chance, sich vor Gericht zu verteidigen.

Der Autor kritisiert Paragraf 188 als „grundlegend fehlerhaft“ und argumentiert, dass die Vorschrift eher Hass gegen Politiker schüren als ihn eindämmen könnte. Seine Haltung deckt sich mit jüngster Kritik des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der die Vereinbarkeit des Paragrafen mit der freien Rede infrage stellte.

Nun hat der Autor zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen oder die Verurteilung zu akzeptieren. Wird der Strafbefehl nicht angefochten, wird er rechtskräftig und könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Verfahren schaffen. Das Ergebnis könnte die Debatte über Meinungsfreiheit, rechtliche Fairness und die Rolle des Paragrafen 188 im deutschen Rechtssystem maßgeblich beeinflussen.

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