Zollbeamte decken illegale Beschäftigung zweier Maler ohne Aufenthaltsgenehmigung auf
Aysel MitschkeZollbeamte decken illegale Beschäftigung zweier Maler ohne Aufenthaltsgenehmigung auf
Zollbeamte des Zollamts Regensburg haben kürzlich zwei Mitarbeiter einer örtlichen Malereifirma überprüft. Bei den Arbeitern, 34 und 43 Jahre alt, stellte sich heraus, dass sie ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland lebten. Daraufhin wurde umgehend ein Verfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Die beiden Maler verfügten lediglich über befristete Aufenthaltserlaubnisse der Tschechischen Republik, die sie nicht zur Arbeit bei einem deutschen Unternehmen berechtigten. Für eine legale Beschäftigung in Deutschland hätten sie eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung benötigt.
Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass beide gegen Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen verstoßen hatten. Als Konsequenz wurden sie zu Geldstrafen in Höhe von 2.300 Euro bzw. 300 Euro verurteilt. Die Strafen bemessen sich nach der Dauer ihres Aufenthalts und ihren in dieser Zeit erzielten Einkünften.
Nach Abschluss der Ermittlungen wurden die beiden Männer aufgefordert, Deutschland unverzüglich zu verlassen.
Der Fall unterstreicht, wie wichtig eine ordnungsgemäße Arbeitserlaubnis bei einer Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen ist. Beide Männer wurden bestraft und zur Ausreise verpflichtet, da ihre tschechischen Genehmigungen keine Arbeitsaufnahme in Deutschland abdeckten.
