Sechs Jahre Haft nach brutaler Attacke mit dem Auto auf Ex-Freundin und deren Mutter

Mariechen Grein Groth
Mariechen Grein Groth
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Ein Plakat mit einer Frau mit einer Zigarette im Mund, einem entschlossenen Gesichtsausdruck und einem zurückgebundenen Haar, mit der Aufschrift "Sie könnte eine Handvoll Probleme sein" in fetter schwarzer Schrift auf einem hellblauen Hintergrund.Mariechen Grein Groth

Zwei Frauen durch Auto verletzt - Haftstrafe für Mann - Sechs Jahre Haft nach brutaler Attacke mit dem Auto auf Ex-Freundin und deren Mutter

Ein 37-jähriger Mann ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er seine Ex-Freundin und deren Mutter in Taufkirchen/Vils vorsätzlich mit seinem Auto angefahren hatte. Der Angriff im Mai 2025 ließ beide Frauen verletzt zurück und folgte einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen dem Paar. Das Landgericht Landshut verurteilte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung und wies seine Behauptung zurück, er habe die Frauen lediglich erschrecken wollen.

Der Vorfall begann, als der Mann nach der Trennung in Wut geriet, in sein Auto stieg und direkt auf die beiden Frauen zufuhr. Sie versuchten auszuweichen, doch das Auto traf sie und verursachte Verletzungen. Vor Gericht wurde bekannt, dass er sie ursprünglich töten wollte, seinen Entschluss während des Angriffs jedoch änderte.

Nach dem Aufprall stieg der Mann aus und griff die Frauen körperlich an. Er würgte sie und drohte, sie zu töten, bis Zeugen eingriffen. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen zweifachen versuchten Totschlags gefordert, während sein Verteidiger eine Bewährungsstrafe beantragte und die Tat als impulsiv statt vorsätzlich darstellte.

Die Richter urteilten, dass der Angriff nicht vollständig im Voraus geplant war, bestätigten jedoch, dass der Mann mit tödlicher Absicht losfuhr. Zwar zeigten sie Verständnis für seine Reue, kritisierten aber seine selbstmitleidige Haltung während des Verfahrens. Schließlich sprach das Gericht ihn der gefährlichen Körperverletzung schuldig und lehnte die schwerwiegenderen Vorwürfe des versuchten Totschlags ab.

Die sechsjährige Haftstrafe spiegelt die Schwere des Angriffs und die Gefahr wider, der die Opfer ausgesetzt waren. Das Urteil unterstreicht zudem, dass das Gericht die Tat als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchten Mord wertete. Die Verletzungen der Frauen und die brutale Natur der Auseinandersetzung waren entscheidend für das Strafmaß.

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